Tiergesundheit wird immer wichtiger..

DSC_0057Das freiwillige Bayer.Bekämpfungsverfahren BVD/MD lief mit der Umsetzung des Bundes-VO BVD im Jahre 2010 aus. Für das Bundespflichtverfahren war das freiwillige Bayerische Verfahren der beste Einstieg, allerdings wird seit 30.7.2010 nach der Ausgabe neuer Ohrmarken für Kälber und damit mittels der Ohrstanzmethode  die Einzeltieruntersuchung in den ersten Tagen nach der Markierung möglich und die Meldung der Freiheit über HIT und in der Regel dem Aufdruck der BVD-Freiheit auf den Tierpass, der Freistellung der Mutter des Kalbes sowie der baldmöglichsten Merzung der Virämiker vieles sehr einfach und effektiv erledigt. Ab 2011 dürfen nur noch virologisch untersuchte Rinder, auch Nutzkälber, in Verkehr gebracht werden. Bei Unklarheiten und wiederholten Virämikern im Betrieb können Sie sich auch mit uns in Verbindung setzen.
   
Blauzungenkrankheit-BT

Seit 15.2.2012 ist Deutschland neben einigen anderen Länder durch die ständige Kommission der EU wieder offiziell von BT frei anerkannt und damit wurden alle Restriktionen im internationalen Tierverkehr aufgehoben. 

Nun ist aber das dem Blauzungenvirus ähnliche sogenannte Schmallenberg-Virus aktuell und fast alle Importländer für Zuchtvieh haben  Zuchtviehimporte aus Deutschland deutlich erschwert.. Wir werden weiter informieren.
 

 
BHV1

Der Ständige Ausschuß für Lebensmittelprüfung und Tierseuchen der EU hat für die Regierungsbezirke Oberfranken und Oberpfalz als erste Regionen in Deutschland die Schutzgebietsanerkennung entsprechend Artikel 10 der Entscheidung EWG 432/64 schon 2007 zugesprochen und damit ist entsprechend der VO 558/2004 der Zucht-und Nutzrinderzugang aus Nicht-Artikel 10-Gebieten nach Oberfranken an wichtige Auflagen wie einmonatige Quarantäne außerhalb mit abschließender BHV1-Untersuchung verbunden. Nach den  Reg.bezirken Mittel-und Unterfranken im August 2010 bekamen im Oktober 2011 auch alle weiteren Reg.bezirke Bayerns den Artikel 10-Status zuerkannt.
Der Verkauf aus den Art.10-Gebieten ist bezüglich BHV1 problemlos, auch in schon bisher anerkannte Länder wie Österreich oder Südtirol. Damit fanden nun jahrzehntelange Bemühungen in der BHV1-Sanierung einen erfolgreichen Abschluß.
Wir danken allen Beteiligten.

Um eine Vereinfachung der Bescheinigungspflicht zu erreichen, wurde auch von Seiten des RZV lange gerungen und dem wurde mit Wirkung vom 9.7. 09 entsprochen. Ab diesem Zeitpunkt wurde für alle bayerischen BHV1-freien Betriebe die Gültigkeitsdauer der BHV1-Bescheinigungen auf 12 Monate festgesetzt. Für BHV1-Artikel 10-Gebiete wäre eine völlige Entfristung bei der nächsten Änderung der Bundes-VO wünschenswert.