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RINDERZUCHTVERBAND OBERFRANKEN e.V.

Vorsitzender   Georg Hollfelder   Litzendorf

Adolf-Wächter-Str. 12   95447 Bayreuth

Tel.0921/591201 bis 208 u. 290   Fax:0921/591160
Zuchtleiter:   Oertel   Handy: 0171-7619677
Verbandsverwalter:   Daubinger   Handy: 172-8667232

Außenstelle Coburg:

Goethestr. 6   96450 Coburg   Tel. 09561-769241
Heilingloh   Handy: 0171-6266034

TIERZUCHTHALLE

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Novellierung der Satzung des RZV und der Zuchtbuchordnung

Auf der Grundlage des EU-konformen Tierzuchtrechtes, insbesondere des deshalb mit Wirkung vom 29.12.2006 novellierten Deutschen Tierzuchtgesetzes sowie aller daraus abgeleiteten tierzuchtrechtlichen Bestimmungen wie insbesondere der Samen-VO(Bund) vom 8.10.2008 und der Tierzuchtorganisations-VO(Bund) vom 29.4.2009, musste auch die seit dem 21.11.2002 geltende Satzung des RZV Oberfranken auf der Grundlage einer Bayerischen Mustersatzung novelliert werden. Über Einzelheiten wurden Sie im letzten Mitteilungsblatt vom Dezember 2009 und nach einer Beratung im Ausschuss des RZV im November 2009 auch in der Mitgliederversammlung am 7.1.2010 umfassend informiert. In dieser Versammlung wurden Bedenken bezüglich der auch bisher de facto schon bestehenden Mitgliedschaft in der Dachorganisation „ASR“(Arbeitsgemeinschaft Süddeutscher Rinderzucht- und Besamungsorganisationen e.V.) und damit auch der ADR (Arbeitsgemeinschaft Deutscher Rinderzüchter e.V.) geäußert, die nach Ansicht einiger Mitglieder nicht die Interessen des RZV und damit deren Mitglieder, sondern konträr deren Interessen, insbesondere hinsichtlich Biopatenten vertreten würden.
Nachdem nach der Versammlung ein schriftlicher Widerspruch zur Abstimmung eingegangen war, wurde die Annahme der novellierten Satzung ausgesetzt und alle stimmberechtigten Mitglieder darüber per Schreiben vom 20.1.2010 informiert. Ein angebotenes Gespräch zur Sache und Aufklärung der Missverständnisse mit dem Geschäftsführer der ASR, Herrn Dr. Röhrmoser und Frau Dr. Lind von der Biotechnologieforschung e.V. Bonn, die im Auftrag der ADR die Biopatentszene beobachtet, mit der Autorin des Widerspruches und dem erweiterten Vorstand des RZV führte per dato nicht zur Rücknahme des Widerspruches. Der Ausschuss des RZV befasste sich am 17.3.2010 nochmals ausführlich mit der Situation, die eigentlich ursächlich nichts mit der Satzung zu tun hat.  Nun  wurde die novellierte Satzung in der nächsten Mitgliederversammlung im Februar 2011 wieder zur Abstimmung gestellt und mit großer Mehrheit in Anwesenheit eines Juristen angenommen..