wichtig für Marktteilnehmer..
 
Beschlüsse des Ausschusses des RZV vom 24.11.2010 und 14.3.13 mit sofortiger Wirkung
-Alle männlichen Zuchtkälber und Bullen sind über die Auktionen des RZV Oberfranken zu versteigern.
-Das gilt ab 1.12.2010 für alle genomisch untersuchten Tiere und auch nicht genomisch untersuchte Tiere. Nebenabsprachen gelten nicht.
- Es gilt  die beschlossene, geltende Gebührenordnung, die am 14.3.2013 aufgrund der bisherigen Erfahrungen nochmals angepasst wurde.
Auszug aus der Gebührenordnung für ml. Zuchttiere-hier ml.Zuchtkälber:  (Selbstzahler GS und Nicht-GS-Kälber)
für Verkäufer-         Steigpreis 700 bis 999 €    5% (3%)
                                                       bis 1999 €    8 % (4%)
                                                       bis 3999 €  10% (5%)
                                                        ab 4000 €  12% (8%)
für Käufer                       Steigpreis 700 bis 999 €    5%
                                                               bis 1999 €    8%
                                                               bis 3999 €   10%
                                                                ab 4000 €   13%
 
für Bullen
 für Verkäufer                  Steigpreis  bis 2999 €   5% (4%)
                                                             ab 3000 €   8 % (5%), bei Samenabgabe in Besamung mind.1000 €
 
   für Käufer                   Steigpreis     bis 2999 €   4%
                                                              ab 3000 €  12%, aber mind. 1000 € für Besamung, auch bei Einstellung in Bes. ohne Verkauf
                                                                                         Deckelung bei 40000 € Steigpreis, Mindestpreis für Besamung 3100 €  
Förderung von ET und Genotypisierungen bei weiblichen Tieren
Mit Beschluß des Ausschusses des RZV von Nov.2010 und Nov.2011werden als Ersatz des bisher staatlich geförderten Innovativen Zuchtprogramms bei ausgesuchten Jungkühen, genet.interessanten älteren Kühen und auch Jungrindern mit Genotypisierung Embryotransfer mit 350 € gefördert.
Weibliche Nachkommen aus diesen ET sowie sonstige Jungrinder mit definiertem, ausreichendem Pedigree-ZW mit 50 € pro Genotypisierung bezuschußt.
 
 
 
 
 
 

Artikel 10-Anerkennung macht BHV1-Marktuntersuchung für Aufzuchtbetriebe entbehrlich...Gültigkeitsdauer der BHV1-Bescheinigungen auf 12 Monate erweitert...Speziell Aufzuchtbetriebe ohne Milchuntersuchung erhielten per Post die Mitteilung, wo auf die Vereinfachung der BHV1-Bescheinigungen bei Zuchttierverkäufen hingewiesen wird . Danach ist dann nur noch die 12 Monate geltende Anlage der geltenden BHV1-Bundes-VO auf der Grundlage der jährlichen BHV1-Untersuchung ohne Angabe von Einzeltieren, notwendig.

Mit Schreiben vom 9.7.09 des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit gelten ab diesem Zeitraum die BHV1-Bescheinigungen in Milchviehbetrieben auch 12 Monate bzw. bis auf Wideruf....

Melken der Kühe am Markttag.. Im Interesse der Tiergesundheit und des Tierschutzes und der Einhaltung der Tiertransport-VO, Anhang 1, Kapitel 1, Punkt 6 wurde im März 2006 vom Ausschuss des RZV beschlossen:
Kühe dürfen mit normal gefülltem Euter versteigert werden. Prinzipiell sind aber die Kühe nach der Versteigerung vom Verkäufer oder einer beauftragten Person/RZV zu melken. Das gilt, sofern der Käufer ausdrücklich nichts anders wünscht. Wird der RZV mit der Vorführung der Kuh beauftragt, schließt dies das Melken der Kuh gegen Aufwandsentschädigung ein.

Abstammungsuntersuchung ml. Zuchtkälber (vom Nov.2010)
Bei jedem verkauften männlichen Zuchtkalb , unabhängig von der GS-Untersuchung wird  die Abstammungsuntersuchung, einschließlich der Mutter,  sofort nach dem Kauf auf Kosten des Züchters veranlasst.
Spätere Reklamationen sind damit ausgeschlossen. ET-Kälber sind vor der GS-Untersuchung  hinsichtlich Abstammung zu untersuchen.

BVD-MD entsprechend Bundes-VO

Ab 1.1.2011 dürfen nur noch Zucht-und Nutzrinder in Verkehr gebracht werden, die durch virologische Untersuchung als unverdächtig gekennzeichnet sind. Das wird bei Kälbern durch Aufdruck auf das Stammdatenblatt, zusätzlich für alle untersuchten Rinder-auch für Kühe von als unverdächtig untersuchten Kälbern- in der HI-Tier, gegebennenfalls mit Ausdruck, nachgewiesen. Das gilt auch für Nutzkälber. in der Ausschußsitzung im Nov. 2007 wurden hinsichtlich Vermarktung folgende wichtige Beschlüsse gefasst:
- die Regelung für Aufzuchtbetriebe, ein zeitnahes (14 Tage ) BHV1-Blutergebnis vorzulegen ,wird nun nach der Anerkennung Oberfrankens als Schutzgebiet entspr. Artikel 10 der VO EWG 432/64, ausgesetzt. Das setzt aber eine Teilnahme des Verkaufstieres an der Jahresuntersuchung voraus. Sie brauchen nun nur die BHV1-Bescheinigung entspr. Anlage 3 der Bundes-VO auf der Basis der letzten Jahresuntersuchung BHV1 beim Veterinäramt anfordern und eine Kopie mit dem Tier mitschicken. - aus Tierschutzgründen ist das Melken unmittelbar nach der Versteigerung der Kuh zwingend, sofern nicht der Käufer ausdrücklich anderes wünscht. Der RZV übernimmt bei Verletzungen der dringenden Empfehlung keinerlei rechtliche Haftung. - Am 6.3.2008 wurde beschlossen, die Leistungsgarantie für Kalbinnen nach der Abkalbung unter den in den Gewährschaftsbedingungen genannten Voraussetzungen auf 18 kg Milch zu erhöhen. - Bei Jungkühen garantiert der Verkäufer für 80% der angegebenen Tagesmilchmenge bei einem der folgenden Probemelken, sofern der Käuferbetrieb überhaupt der MLP angeschlossen ist und die Herdenleistung 6000 kg Milch erreicht.

In der Ausschußsitzung am 17.3.2010 wurde auf der Grundlage der Forderungen der Zuchtbuchordnung(ZBO) die Regelungen zur Abstammungssicherung neu gefasst und erweitert, damit alle züchterisch relevanten Tiere, besonders bei potentiellen Prüfbullenkanditaten eine gesicherte Abstammung nachweisen können. Abstammungsuntersuchungen sind ab 1.1.2010 bei folgenden Tieren zu veranlassen:
- Bullenmütter mit ml.Zuchtkalb in Aufzucht
- alle männlichen Zuchtkälber, einschließlich Bullenmutter, nach Verkauf in Aufzucht
- alle APV-Kälber nach Ankaufszusage(entfällt)
- punktuell Prüfbullentöchter
- aus gegebenen Anlaß Stichproben in Mitgliedsbetrieben -auch bei Tragekarenzzeitüberschreitungen oder bei Besamungen mit 2 Vätern in einer oder 2 folgenden Brunsten. Außerdem alle Spendertiere bei ET und alle weiblichen und für die Zucht ausgewählten männlichen Nachkommen aus ET in den bekannten Fristen